Innerhalb von 2 Jahren sollte es in meinen Augen trotz aller privaten und beruflichen Unwägbarkeiten machbar sein, die entsprechenden Lehrgänge nachzuholen.
Ich persönlich befinde mich in einer ähnlichen Situation, ich wurde im März 2012 zum stellv. Kommandanten (Bayern) gewählt und habe noch einige Lehrgänge nachzuholen, welches mir bei einigen auch schon gelungen ist.
Das bayerische Feuerwehrgesetz gibt mir ab Wahl 12 Monate Zeit die Lehrgänge nachzuholen. Nicht einfach wenn man den Beruf (viel Außendienst-Tätigkeit) nicht hinten anstellen kann oder will und auf die Zuweisung der Lehrgänge an den staatlichen Feuerwehrschulen angewiesen ist. Ich kann hier nur für unsere Kreisbrandinspektion sprechen: Die ist äußerst bemüht darum, die entsprechenden Plätze heranzuschaffen. Die Kette an Lehrgängen zu absolvieren, welche die notwendige Voraussetzung für die Berechtigung am folgenden Lehrgang ist, machts mir persönlich nicht einfach. Verpasst man einen Termin, sind im optimalen Fall 6 Monate warten angesagt.
Alles eine Frage des Augenmaßes: Wenn die Verantwortlichen sehen, dass derjenige bemüht ist sein Amt auszuführen und die entsprechenden Lehrgänge nachzuholen, kann man auch mal Nachsicht gewähren und ein Auge zudrücken. Ob man nun 8, 12 oder 18 Monate braucht, spielt in meiner Meinung nur eine untergeordnete Rolle. Nur durch den Besuch eines Gruppenführer oder Kommandanten-Lehrgangs wird man nicht automatisch zum geborenen/allwissenden Führungsdienstgrad oder Einsatzleiter. Was heute zählt ist den "Laden" am laufen zu halten mit dem entsprechenden Rückhalt durch die Mannschaft, die haben einen immerhin gewählt.
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