News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grönwohld (Schleswig-Holstein): stellvertretender Gemeindewehrführer v | 11 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 L.8, Niederwörresbach / Rheinland-Pfalz | 749984 | ||
Datum | 10.01.2013 13:20 MSG-Nr: [ 749984 ] | 4706 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Forum, schaut euch mal § 11, hier besonders Abs. 2 Nr. 3, des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein an. Text. Grob gesagt ist jemand zur Wahrnehmung der Funktion berechtigt, wenn er sich verpflichtet binnen zwei Jahren die erforderlichen Lehrgangsnachweise zu bringen. Details zu den Gegebenheiten bei den Kollegen/Kolleginnen in Grönwohld und warum der Brandschutzträger diesen Schritt gegangen ist, entziehen sich meiner Kenntnis, und ein Orakel bin ich leider auch nicht :-) . Was ich hier schreibe spiegelt meine persönliche Meinung wider. Insofern ich dies nicht kenntlich mache beziehen sich meine Beiträge niemals auf Sachverhalte oder Probleme aus meiner Feuerwehr. Ich schreibe weder namens noch im Auftrag eines fremden Dritten. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|