Geschrieben von Stefan B.Ich denke man sollte Schandtaten als schwere versuchte Körperverletzung oder gar als versuchten Totschlag werten, schließlich könnten durch solchen Unfug Menschen sterben!!!!!
Meinst du nicht, dass du ein wenig übertreibst? Die Tatsache dass es sich um Rettungsgerät gehandelt hat, würde sich sicherlich in der Strafbemessung widerspiegeln. Aber es ist wohl eher nicht davon auszugehen, dass die Leute das gemacht haben, um potentielle Unfallopfer o.ä. zu schädigen.
Es ging wohl nur um Beschaffung von allen möglichen Sachen, die man so brauchen kann... (Kettensäge, Funkgeräte, und sie hatten vermutlich auf Medikamente gehofft. So würde ich den ausgeleerten EH-Kasten deuten.) Die Sachbeschädigung diente in erster Linie der Verdeckung der Tat.
Meiner Meinung nach sind solche Vorfälle weniger Grund, über härtere Strafen nachzudenken (dafür muss man nämlich Täter erwischen...), sondern über Vorsorgemaßnahmen, die Einbrüche verhindern, bzw. melden, bzw. bei einem Einbruch den Schaden verringern.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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