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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unglaublich........aber leider wahr! | 10 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 750317 | ||
Datum | 14.01.2013 12:29 MSG-Nr: [ 750317 ] | 2792 x gelesen | ||
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Hallo Stefan! Geschrieben von Stefan B. Ich denke man sollte Schandtaten als schwere versuchte Körperverletzung oder gar als versuchten Totschlag werten, schließlich könnten durch solchen Unfug Menschen sterben!!!!! Halte ich wie meine Vorschreiber für etwas übetrieben. In die Richtung würde ich erst in dem Moment gehen, wenn da zeitlich nahe eine Brandstiftung oder ein absichtlich verursachter VU oder ähnliches im Ort gewesen wäre. Dann könnte man IMHO davon ausgehen, dass die Täter tatsächlich Menschen dadurch schaden bzw. einen entsprechend höheren Materiellen Schaden an Gebäuden oder Fahrzeguen verursachen wollten. Ich tippe auch eher darauf, dass die "Verwüstung" eigentlich nur von der eigentlichen Tat ablenken sollte. Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
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