Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Atemschutznotfalltraining | 30 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 750435 |
Datum | 15.01.2013 07:41 MSG-Nr: [ 750435 ] | 7767 x gelesen |
Sicherheitstrupp
Atemschutzgeräteträger
Sicherheitstrupp
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Einsatzleitwagen
Moin,
wir halten gemeindeweit mehrere SiTr-Taschen vor, bei einem Einsatz sollten i.d.R. mind. 2 dieser Taschen vor Ort sein.
Mit jeder Tasche kann ich zunächst einmal notdürftig beide Truppmitglieder mit Atemluft versorgen, im Optimum gibt es dann pro Truppmitglied eine Tasche.
Zum Thema Zeit:
Zeiten für die Übungen der Rettung liegen bei den Übungen mit Anmarschzeit des SiTr im Bereich 12 - 15 min, bis die beiden Trupps wieder im sicheren Bereich sind.
Anmarsch heißt über Flure, Treppenhaus bis zum Verunfallten, das gleiche wieder zurück, das Ganze unter Nullsicht.
Bei Übungen mit nicht gehfähigen AGT ca. 20 - 25 min inkl. Anmarsch.
Bedingung für die Übungen: Es muss mindestens ein Stockwerk von unten nach oben überwunden werden.
Link 2011
Link 2012, ganz unten
2010, ca. in der Mitte
Zur Übung von 2010 noch ein kleiner Ausschnitt aus einem Video:
Link zum Video
2010 war noch vor der EInführung und Beschaffung der SiTr Taschen, hier gab es lediglich eine ältere, mit einem kompletten PA, die auf dem ELW mitgeführt wurde.
Bei den jeweiligen Links gibts es auch entsprechende Beschreibungen. Ich versuche immer die Übungen bzw. Bilder so zu beschrieben, dass auch ein Nicht-FA erkennen / verstehen kann, was gerade zu sehen ist.
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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