Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Vorstand der FF Seth tritt geschlossen zurück | 31 Beiträge |
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 750916 |
Datum | 18.01.2013 18:26 MSG-Nr: [ 750916 ] | 4905 x gelesen |
Infos: | 18.01.13 Artikel der Lübecker Nachrichten
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Bayrisches Feuerwehrgesetz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Jakob T.Das kommt davon wenn man Verein und Feuerwehr nicht sauber trennt.
In Bayern sieht das lustigerweise der Gesetzgeber so vor:
BayFwG Art. 5 Abs. 1Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren werden in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt.
Sprich: In den meisten Fällen ist nur aktiver FA, wer Mitglied im FW-Verein ist. (Ausnahmen bestätigen die Regel.) Die Mitgliedschaft ist für Aktive i.d.R. beitragsfrei.
Neben dieser bürokratischen Hürde, liegt aber auch der Mensch als solcher: Wenn jemand wegen des Verhaltens anderer Leute aus dem Verein austritt, dann wird er diese Leute wohl auch in der aktiven Wehr nicht mehr sehen wollen. Ergo dürfte er in den allermeisten Fällen auch den aktiven Dienst beenden.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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| 18.01.2013 16:06 |
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Nico7 S.7, Steinbek |
| 18.01.2013 16:43 |
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Denn7is 7E., Menden |
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Jako7b T7., Bischheim |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
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Jako7b T7., Bischheim |
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