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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Darf ein Atemschutzgerätewart arbeit an Laien delegieren | 19 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8A., Hamburg / Hamburg | 751194 | ||
Datum | 20.01.2013 19:55 MSG-Nr: [ 751194 ] | 4090 x gelesen | ||
Ich denke mal, dass bezieht sich auf: - Austausch der Hoch-und Mitteldruckleitung - Austausch der Begurtung - Austausch des kompletten Druckminderers (Person muss durch Hersteller autorisiert sein) Alle diese Arbeiten dürfen nur durch einen ausgebildeten Atemschutzgerätewart erfolgen. Dieser muss einen Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule, bei den Herstellern oder einer Hauptstelle für Grubenrettungswesen erfolgreich absolviert haben. | ||||
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