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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Darf ein Atemschutzgerätewart arbeit an Laien delegieren | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 751199 | ||
Datum | 20.01.2013 21:37 MSG-Nr: [ 751199 ] | 4000 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcell K. Äh , nö darf er nicht, siehe: Steht da wo!? Falls du ganz am Anfang meinst, dann bitte weiterlesen, da geht es um Grundüberholungen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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