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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEntschädigung für Küchendienst / Kantine / Verpflegung12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg751244
Datum21.01.2013 14:47      MSG-Nr: [ 751244 ]4360 x gelesen

Servus,

also bei uns sind die Aufwandsentschädigungen durch die kommunale Fw-Satzung geregelt. Derzeit bekommen folgende Funktionsträger eine Entschädigung :
Kommandant / Abteilungskommandant, deren Stellvertreter sowie die Jugendfeuerwehrwarte und Gerätewarte der einzelnen Abteilungen.

Wenn der Feuerwehrausschuss bei uns der Meinung ist, dass weitere Funktionen entlohnt werden sollten, dann muss er eine Satzungsänderung ausarbeiten. Da diese Entschädigungen aus der Gemeindekasse gezahlt werden, bedarf eine Satzungsänderung der Zustimmung durch den Gemeinderat.

Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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 21.01.2013 14:06 Jörg7 K.7, Heilbronn
 21.01.2013 14:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 21.01.2013 14:16 Jörg7 K.7, Heilbronn
 21.01.2013 14:24 ., Wüstenrot
 21.01.2013 14:40 gesperrt
 21.01.2013 14:47 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
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 21.01.2013 17:29 Dani7el 7G., Überherrn
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