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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entschädigung für Küchendienst / Kantine / Verpflegung | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 751244 | ||
Datum | 21.01.2013 14:47 MSG-Nr: [ 751244 ] | 4360 x gelesen | ||
Servus, also bei uns sind die Aufwandsentschädigungen durch die kommunale Fw-Satzung geregelt. Derzeit bekommen folgende Funktionsträger eine Entschädigung : Kommandant / Abteilungskommandant, deren Stellvertreter sowie die Jugendfeuerwehrwarte und Gerätewarte der einzelnen Abteilungen. Wenn der Feuerwehrausschuss bei uns der Meinung ist, dass weitere Funktionen entlohnt werden sollten, dann muss er eine Satzungsänderung ausarbeiten. Da diese Entschädigungen aus der Gemeindekasse gezahlt werden, bedarf eine Satzungsänderung der Zustimmung durch den Gemeinderat. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | ||||
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