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RubrikAtemschutz zurück
ThemaDarf ein Atemschutzgerätewart arbeit an Laien delegieren19 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen751276
Datum21.01.2013 18:32      MSG-Nr: [ 751276 ]2776 x gelesen

Geschrieben von Patrick W.Und auch die lieben Betriebswirtschaftler dürfen rechtliche Rahmenbedingungen in dem Fall nicht wegrationalisieren!


Das Problem ist aber, dass viele "rechtliche Rahmenbedingungen", die ein FA gerne hätte, bei genauer Betrachtung gar keine sind...
Das ist hier übrigens auch der Fall... Auf die Ausbildung wird nämlich nur im Vorwort mit dem Hinweis zur Grundüberholung eingegangen....
Klassischer Fall vom Bumerangeffekt ;-)

Ganz davon ab, ist es natürlich sinnvoll und anzuraten entsprechende Leute auszubilden. Allerdings kann mir keiner erklären, warum ein FA, der beruflich alle Kurse z.B. von Auer hat, plötzlich nicht in der Lage sein soll einen Dräger-PA am Prüfstand zu prüfen... Eine Tabelle mit Prüfwerten etc. pp. setze ich mal voraus, die liegt bei uns trotz computergestütztem System auch immer noch daneben...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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 20.01.2013 16:39 ., Dinslaken
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