Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Grundausbildung (mit) als Grund für Personalmangel? | 50 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 751863 |
Datum | 27.01.2013 09:37 MSG-Nr: [ 751863 ] | 14614 x gelesen |
Wärmebildkamera
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Geschrieben von Dominic W.Wir haben genug junge Leute die gern mit bei der Feuerwehr sind, aber sie schaffen leider nicht die Grundausbildungstermine mit ihren Beruflichen Aktivitäten unter einen Hut zu bekommen.
das "Problem" haben auch andere Vereine, z.B. für Sport...
Wie oft muß man Fußball trainieren und wie viele Spiele hat man so, auch "nur" in der Kreisliga?
Der örtliche Schützenverein bietet Schießen mit Großkaliber an, wie lange dauert die Ausbildung dafür, wie lange die Kurse und die Prüfung für den Waffenschein?
Hier mal ein kleiner Auszug aus
http://www.waffenhandlung-lahmer.de/allgemeines/sportschuetze.htm:
"Ab diesem Zeitpunkt ist regelmäßiges Training (mit Vereins- oder Leihwaffen) und ernsthaftes Lernen von großer Bedeutung. Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit und den regelmäßigen Training von 12 Monaten kann ein Vereinsvorstand einen Bedürfnisnachweis1 gem. §8 und §14 WaffG ausstellen.
Zusätzlich benötigt man eine Sachkundeausbildung5 gem. §7 WaffG. Diese ist eine Art "Führerschein" für den Erwerb von und Umgang mit Schusswaffen. Diese Ausbildung legt den Grundstein für das eigene Verständnis von Waffentechnik, Waffenrecht, Beschussrecht, Notwehr- und Nothilferecht, Ballistik etc. und vermittelt ein Bild der Verantwortung, die ein Waffenbesitzer trägt sowie grundlegende Schießfertigkeiten.
Hat man dann sowohl den Bedürfnisnachweis als auch die Waffensachkunde erlangt, dann beantragt man bei der zuständigen Polizeibehörde - am besten im persönlichen Gespräch - unter Vorlage der o.g. Bescheinigungen eine Waffenbesitzkarte6 (WBK). Hierzu muss man sich vorab ein oder zwei Waffenarten und Kaliber ausgesucht haben, da dies in der Befürwortung und dem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (kurz: WBK-Antrag) eingetragen werden muss.
Danach prüft die Behörde die rechtlichen Voraussetzungen (z.B. Vorstrafen etc.) und erteilt bei positiver Prüfung eine waffenrechtliche Erlaubnis, d.h. eine WBK wird ausgestellt. In diese WBK sind bereits (bei der grünen WBK) die Waffenarten und Kaliber voreingetragen. Man kann nun damit zum Waffenhändler oder privaten Waffenbesitzer gehen und diese Waffen erwerben. Dies muss dann binnen 14 Tagen bei der Polizeibehörde gemeldet werden.
Auch danach besteht die Verpflichtung zum regelmäßigen Training und zur Teilnahme an ordentlichen Wettkämpfen weiter! Dies ist also erst der Beginn der eigenen Sportschützen-Laufbahn, bei der viele Dinge zu beachten sind, die in der Sachkundeausbildung gelehrt werden."
In Sportschützen-Vereinen (Fußball scheint nicht mehr zu geben) aus der näheren/weiteren Umgebung findet man dann dazu i.d.R. 2 Übungstermine/Woche und mindestens einen Wettkampf im Monat.
Gut, es gibt auch Nachwuchsschwierigkeiten, käme jemand auf den Gedanken, da die Ausbildung zurück zu fahren?
Man kann natürlich (endlich) mal Klartext reden und die Feuerwehren in den Leistungsfähigkeiten die sie bringen müssen unterscheiden, da landet man dann bei
- Selbsthilfetruppen
- MInimalausbildung
- Stützpunkten
Will man das (schon)?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 26.01.2013 19:48 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 26.01.2013 19:53 |
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., Bad Hersfeld |
| 26.01.2013 20:09 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 26.01.2013 20:10 |
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., Bad Hersfeld | |