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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verantwortlichkeit G26 | 9 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 751965 | ||
Datum | 27.01.2013 20:05 MSG-Nr: [ 751965 ] | 5701 x gelesen | ||
Geschrieben von Rochus H. Aus jahrelanger Erfahrung (nicht nur ATS) kann ich nur sagen nur was ich SEHE zählt. und warum ziehe ich mir den Schuh an? Der AGT muss doch so oder so irgendein Formblatt unterschreiben / ausfüllen!? Bei der letzten BSA hier bei uns, mussten die Teilnehmer vom jeweiligen Wehrführer angemeldet werden, mit der Anmeldung wurde bestätigt, dass der AGT über ein gültige G26.3, Belastungsübung und Unterweisung verfügt. Am Tag selbst dann nochmal Einweisung in die Übung und entsprechende Unterschrift zur Gesundheit etc. pp. Ich sehe dass nicht wirklich, dass man sich diesen Schuh wirklich anziehen mus oder sollte.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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