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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verantwortlichkeit G26 | 9 Beiträge | ||
Autor | Klau8s-P8ete8r H8., Hamburg / Hamburg | 751966 | ||
Datum | 27.01.2013 20:32 MSG-Nr: [ 751966 ] | 5621 x gelesen | ||
in Hamburg musst du als AGT (SB) dein persönliches Nachweisheft über die durchgeführten Untersuchungen (mit entsprechender Gültigkeit) beim Durchgang durch die sog. MOBAS dabei haben. In diesem Heft werden auch die Durchgänge aufgezeichnet. Dabei gelten aus meiner Sicht einfache, deutliche Regeln: kein Nachweisheft dabei = kein Durchgang. Nachweisheft dabei ohne gültige eingetragene G26 = kein Durchgang. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr keine MOBAS = kein AGT mehr bis der Durchgang absolviert wurde. Meiner Meinung nach gibt es da keine zwei Meinungen...jeder AGT (SB) kennt diese Umstände und hat sich vorher eigenverantwortlich drum zu kümmern, dass seine Untersuchung gültig ist bzw. sein Heft dabei ist. | ||||
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