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Atemschutzgeräteträger
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaVerantwortlichkeit G269 Beiträge
AutorKlau8s-P8ete8r H8., Hamburg / Hamburg751966
Datum27.01.2013 20:32      MSG-Nr: [ 751966 ]5621 x gelesen

in Hamburg musst du als AGT (SB) dein persönliches Nachweisheft über die durchgeführten Untersuchungen (mit entsprechender Gültigkeit) beim Durchgang durch die sog. MOBAS dabei haben. In diesem Heft werden auch die Durchgänge aufgezeichnet. Dabei gelten aus meiner Sicht einfache, deutliche Regeln:
kein Nachweisheft dabei = kein Durchgang.
Nachweisheft dabei ohne gültige eingetragene G26 = kein Durchgang.
Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr keine MOBAS = kein AGT mehr bis der Durchgang absolviert wurde.
Meiner Meinung nach gibt es da keine zwei Meinungen...jeder AGT (SB) kennt diese Umstände und hat sich vorher eigenverantwortlich drum zu kümmern, dass seine Untersuchung gültig ist bzw. sein Heft dabei ist.

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 27.01.2013 19:20 = an7ony7m =7 a7., 3
 27.01.2013 19:41 Roch7us 7H., Freilassing
 27.01.2013 19:44 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 27.01.2013 20:05 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.01.2013 20:32 Klau7s-P7ete7r H7., Hamburg
 27.01.2013 19:43 Alex7and7er 7E., Buttenwiesen
 27.01.2013 19:49 Tobi7as 7B., Anzing
 27.01.2013 19:58 Joch7en 7L., Schwäbisch Hall
 28.01.2013 07:57 Bach7 R.7, Weitolshausen

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