Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Not-Dekon | 46 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 752372 |
Datum | 31.01.2013 08:56 MSG-Nr: [ 752372 ] | 11738 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Frank B.Nach meiner rechtlichen Auffassung kann ich einen Trupp zur Menschenrettung schicken und dabei Teile der UVV ausser acht lassen (hier: die geeignete PSA).
Stopp!
Hier lässt man nichts außer acht, das ist eine gültige Dienstvorschrift --> FwDV 500
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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