Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | Not-Dekon | 46 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 752373 |
Datum | 31.01.2013 09:00 MSG-Nr: [ 752373 ] | 11724 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Frank B.Nach meiner rechtlichen Auffassung kann ich einen Trupp zur Menschenrettung schicken und dabei Teile der UVV ausser acht lassen (hier: die geeignete PSA)
Das mit der UVV und so...
Würdest Du es auch tun wenn es sich bei dem Gefahrstoff um ein hochgradig hautgängiges Insektizid handelt?
Ich persönlich finde es immer wieder sehr bedenklich wie einfach der Ein oder Andere 2 Menschenleben aufs Spiel setzen würde um eines vielleicht zu retten..
Grüße, BeschFl
Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas
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