Geschrieben von Adolf H.Vor dieser Frage standen wir auch, als das Rauchverbot für öffentliche Gebäude aufkam.
Wenn es um Rauchverbote geht, ist die Definition "öffentliches Gebäude" irrelevant. Es gelten Ländergesetze, in denen in der Regel drin steht, dass das Rauchen in Gebäuden von Behörden verboten ist, unabhängig davon, ob Publikumsverkehr stattfindet oder nicht. (Z.B. für Bayern GSG, Art. 2 Abs. 1)
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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