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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Einsatzleiter
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDekontamination nicht FW-BOS7 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW752512
Datum31.01.2013 21:26      MSG-Nr: [ 752512 ]1833 x gelesen

Geschrieben von Stefan J.Da hier eine Gefahr nach LBKG vorliegt, ist auch die Befugnis der Gefahrenabwehr beim EL der Feuerwehr und nicht der Polizei (Wie beim Brand auch)

Wird in RLP die Polizei nicht aufgrund ebenfalls vorliegender eigener Rechtsgrundlage nachdem Landes-Polizeigesetz tätig? [1]



[1]
Inwiefern sie es tut und wie weit das natürlich mit gegenseitiger Abstimmung gemacht wird ist natürlich rein praktisch eine andere Sache.
Aber auch in RLP dürfte es Aufgabe der Polizei sein Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. [2]


[2]
und außerdem ist die Polizei bewaffnet :-)

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 31.01.2013 19:16 Cars7ten7 L.7, Mainz
 31.01.2013 21:11 Stef7an 7J., Birlenbach
 31.01.2013 21:26 ., Dortmund
 31.01.2013 22:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 31.01.2013 23:04 Stef7an 7J., Birlenbach
 01.02.2013 06:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 01.02.2013 10:40 Mich7ael7 L.7, Dausenau

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