Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Dienstgrade/ Qualifikationen | 56 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 752541 |
Datum | 31.01.2013 23:09 MSG-Nr: [ 752541 ] | 23400 x gelesen |
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Geschrieben von Christian R.Der Führungslehrgang 1 und 2 bezieht sich ausdrücklich auf den mittleren Dienst!
Führungslehrgang 1 ist eben die andere Hälfte des Laufbahnlehrgangs der in anderen Bundesländern ein 8 wöchiger B3 ist. Einen Führungslehrgang 2 gibt es in anderen Bundesländern überhaupt nicht und der stellv. Wachabteilungsführer ist oftmals ein Beamter im gD. Da gibt es nach dem B3 erstmal nur den B4.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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