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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzbedarfspläne in Bayern | 45 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 752704 | ||
Datum | 02.02.2013 01:04 MSG-Nr: [ 752704 ] | 15098 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias S. Bedarf n Fahrzeugen, Material etc. Der Bedarf an Fahrzeugen wird ja hoffentlich nicht in erster Linie am Personalstand bemessen, sondern zuerst mal am tatsächlichen Bedarf, je nach Gefahrenlage. Geschrieben von Matthias S. Auf welcher Grundlage sind die personenbezogenen Daten zur Erstellung eines Bedarfsplans überhaupt notwendig? Sie sind m.E. notwendig, um ein korrektes Bild über die Tagesalarmstärke zu bekommen. Eigentlich müssten diese Daten ohnehin so beim Kommandanten vorliegen. Ob dieser diese nicht in der Kommune weitergeben dürfte, weiß ich nicht. Aber damit könnte die erneute Abfrage zusammenhängen. Geschrieben von Matthias S. Für einen Bedarfsplan ist aus meiner Sicht folgendes ausreichend: Nunja, diese Übersicht erstellt sich nicht von alleine. ;-) Dafür müssen genau die oben erwähnten Daten, auch mit üblichen Arbeitszeiten, erfasst und zusammengestellt werden. Und m.M.n. müssen da auch die Namen mit dabei sein, damit die Stastistik aktuell gehalten werden kann. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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