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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzbedarfspläne in Bayern | 45 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 752705 | ||
Datum | 02.02.2013 01:11 MSG-Nr: [ 752705 ] | 15126 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Matthias S. Derzeit fordert unsere Kämmerei für einen Brandschutzbedarfsplan von den Ortskommandanten Angaben über die Aktiven FW-Mitglieder: Ein wichtiger Grundsatz im Datenschutzrecht ist die Datensparsamkeit. Das bedeutet das nur die Daten gespeichert und verarbeitet werden dürften die unbedingt für die Erfüllung der Aufgabe notwendig sind. zerpflücken wir mal die Struktur dieses Datensatzes: - Name => braucht man zur Identifizierung - Anschrift => braucht man um die Anfahrtszeiten zum Gerätehaus bestimmen zu können - Geburtsdatum => braucht man um die Personalentwicklung für die Zukunft abschätzen zu können - Führerschein => wie sieht es mit Maschinsten aus - Arbeitsstätte => Tagesverfügbarkeit? - Führungsdienstgrad => welche Führungskräfte stehen wann zur Verfügung Ich denke man kann für die einzelnen Felder in dem oben aufgeführten Datensatz gute Gründe anführen warum man diese für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes benötigt. Selbstverständlich dürfen die einzelnen Daten dann nicht im fertigen Plan veröffentlicht werden. Da reicht es ja die zusammengefasste Auswertung die dann ja anonymisiert ist in dem Plan reinzupacken. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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