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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzbedarfspläne in Bayern | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 752707 | ||
Datum | 02.02.2013 01:36 MSG-Nr: [ 752707 ] | 15082 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Ich denke man kann für die einzelnen Felder in dem oben aufgeführten Datensatz gute Gründe anführen warum man diese für die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes benötigt. Sehe ich anders. Für den BBP braucht man sowas nicht.... Da reichen IMHO auch durchaus pauschale Angaben, sprich 5 GF, 10 ZF, 20 FA i.d.R. innerhalb von 5 min am Gerätehaus, 20 innerhalb von 10 min. Das ganze so detailliert aufzuschlüsseln hat IMHO mit dem BBP nichts zu tun und ist teilweise nichtmal feuerwehrrelevant... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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