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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzbedarfspläne in Bayern | 45 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s S8., Wendelstein / Bayern | 752775 | ||
Datum | 02.02.2013 14:58 MSG-Nr: [ 752775 ] | 14865 x gelesen | ||
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Also, um nochmal kurz zum Ausgangspunkt zurückzugehen. Der Kämmerer (im Speziellen) fordert Daten vom Kommandanten an, die der Verwaltung (im Allgemeinen) schon vorliegen sollten. Hat irgendwer aus der Nachbarabteilung bei Euch im Unternehmen Zugriff auf Eure Daten, obwohl Sie der Personalabteilung selbstverständlich vorliegen? So gesehen für mich Weitergabe an Dritte. Dürfte der Kämmerer in das, was schon vorliegt, Einsicht nehmen, warum dann der Umweg? | ||||
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