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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandschutzbedarfspläne in Bayern | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 752776 | ||
Datum | 02.02.2013 15:14 MSG-Nr: [ 752776 ] | 14670 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias S. Der Kämmerer (im Speziellen) fordert Daten vom Kommandanten an, die der Verwaltung (im Allgemeinen) schon vorliegen sollten. Der Kommandant ist Teil der Verwaltung. Das ist wie, wenn der Kämmerer beim Personalamt Daten vom Einwohnermeldeamt anfordert. Wir sind eine Behörde. Da gehört auch die Feuerwehr dazu. Geschrieben von Matthias S. So gesehen für mich Weitergabe an Dritte. Ist es definitiv nicht. Da Kämmerer und Feuerwehr Teil der selben Behörde (Stadtverwaltung XY) sind. Geschrieben von Matthias S. Dürfte der Kämmerer in das, was schon vorliegt, Einsicht nehmen, warum dann der Umweg? Weil er sich hier and die Stelle in der Verwaltung wendet, die diese Daten vor hält. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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