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Feuerwehrgesetz
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawahl16 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW752805
Datum02.02.2013 18:49      MSG-Nr: [ 752805 ]3904 x gelesen

Geschrieben von werther g. Ich würde gerne wissen ob ein Feuerwehrdienstleistender wegen mangelnder Teilnahme an Übungen oder Einsätzenaus dem Feuerwehrdienst ausgeschlossen oder entbunden werden kann und wenn ja ob er damit sein Wahlrecht verliert.

Das ist ja schon eine ganz andere Frage!
Ja, kann er. Und verliert damit sein Wahlrecht.

Beispiele:

"Nimmt ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger unentschuldigt über mehrere Jahre nur noch sehr selten an Übungen, Einsätzen und sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr teil, liegt darin ein schwerer Verstoß gegen Dienstpflichten nach § 12 Abs. 4 FwG (FeuerwG BW), welcher nach der Erteilung eines Verweises, der zu keiner Verhaltensänderung geführt hat, den Ausschluss aus der Feuerwehr rechtfertigt."
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2006, Az. 6 K 2361/05, Leitsatz 2

oder:

"Der Gemeindevorstand ist weder durch die Ortssatzung noch durch den allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an einem (sofortigen) Ausschluß des Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr gehindert; insbesondere mußten nicht vor einem Ausschluß
die in der Ortssatzung vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen angewendet werden. (Hier: unentschuldigtes Fehlen und Fernbleiben vom Dienst über längeren Zeitraum.)"
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17.01.1992, Az. 11 UE 1567/88, Leitsatz 2

oder:

"Die wiederholte unentschuldigte Nichtteilnahme an wichtigen Dienstbesprechungen ist als fortgesetzte Nachlässigkeit im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr zu werten, weshalb der Ausschluss vom Ehrendienst auszusprechen ist."
VG Minden, Urteil vom 06.02.2002, Az. 4 K 24/01

Bitte unbedingt beachten, dass es sich um einzelne Entscheidungen handelt, die einzelne Ursachen haben. Da sich deine Sachverhaltsschilderungen hier geändert haben und äußerst knapp sind, heißt dies nicht, dass in dem Fall, den du vor Augen hast, ebenfalls ein Auschluss möglich ist.

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Geändert von Dr. Dr. Thomas R. [02.02.13 18:50] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 02.02.2013 17:56 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
 02.02.2013 18:09 ., München
 02.02.2013 18:16 Anto7n K7., Mühlhausen
 02.02.2013 18:26 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
 02.02.2013 18:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.02.2013 18:45 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
 02.02.2013 18:50 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 02.02.2013 19:04 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
 02.02.2013 19:18 Gerh7ard7 W.7, nötting
 03.02.2013 00:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 02.02.2013 18:19 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 02.02.2013 18:33 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
 02.02.2013 18:36 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 02.02.2013 18:41 Gerh7ard7 W.7, geisenfeld
 02.02.2013 18:49 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 03.02.2013 23:22 Thom7as 7P., Berchtesgaden

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