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Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikBrandschutzerziehung zurück
ThemaKosten Brnadschutzerziehung in Kindergärten und Schulen10 Beiträge
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY752830
Datum03.02.2013 09:18      MSG-Nr: [ 752830 ]2494 x gelesen

Servus,

bei uns in BY ist das im Lehrplan verankert und die Sache "Brandschutzerziehung" ist Sache der Lehrer. Es ist aber oft so, dass sich die Lehrer mit der Ortsfeuerwehr verständigen eine oder mehrere Unterrichtsstunden vor Ort im Gerätehaus verbringen. Meist wird diese Tätigkeit von den Kommandanten übernommen, die lt. BayFwG eine Aufwandsentschädigung bekommen. Ansonsten gibt´s da kein Geld dafür, höchsten mal den berühmten "feuchten" Händedruck.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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 03.02.2013 09:34 Dani7el 7G., Überherrn
 03.02.2013 11:34 Klau7s F7., Malchow
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