Geschrieben von Klaus F.eine Grundschule in meinem Ort, hat die Brnadschutzerziehung nun zum Rahmlehrplan beigefügt. Die Schule möchte aber, das ich dafür Geld bekomme.
Machst du das als Angehöriger der Gemeindefeuerwehr im Auftrag dieser, dann muss sich die Gemeinde auch im Rahmen des geltenden Brandschutzrechts um den Kostenersatz kümmern. Was auch evtl. bedeutet, dass du das pro bono machen darfst/musst.
Wenn du als Privatperson (als Sach- und Fachkundiger i.S. Brandschutz) machst, muss sich die Schule oder besser gesagt dessen Träger darum kümmern, dass du entlohnt wirst. Sollte kein Geld für solche Unterrichtseinheiten bereit gestellt werden, kann evtl. ein vorhandener Förderverein der Grundschule dein Engagement sponsorn oder dir zumindest eine "Spendenbescheinigung" ausstellen.
Gruß Daniel
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