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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUrteil Menschenrettung9 Beiträge
AutorAndr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP752862
Datum03.02.2013 16:00      MSG-Nr: [ 752862 ]3396 x gelesen

Hallihallo,

ich kann mich auch daran erinnern.
Dabei ging es vor vielen Jahren um einen "Dienstunfall" in Rheinland-Pfalz, bei dem es um Versicherungsansprüche gegen die Unfallkasse RP ging.

Die Auslegung, dass das nur für die Abweichung bei der Rettung von FA gilt, stammt vom Leiter der Abteilung Prävention der Unfallkasse, Herrn A. H. (Name bekannt) und wurde sehr kontrovers diskutiert.

@ Sebastian: vielleicht erinnert dich das an was als Anhaltspunkt zum Recherchieren...

Unterschätze nie jemanden, der sich zurück zieht - er könnte Anlauf nehmen ;-)

Grüße
Andreas

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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser

Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)

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