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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaGebäudebrand Bad Hersfeld war:Urteil Menschenrettung   16 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg752916
Datum04.02.2013 10:09      MSG-Nr: [ 752916 ]4082 x gelesen
Infos:
  • 04.02.13 Fotostrecke Osthessen News
  • 04.02.13 Fotostrecke Kreisanzeiger Online

  • Geschrieben von Lars T. die Sache mit dem Sprossenüberstand wäre wohl ein kleiner Punkt, in dem man für die Paragraphenreiter gegen die UVV verstoßen hat,

    Nein, hat man nicht. Dennd er Sprossenüberstand war und ist nur dort gefordert, wo man sich beim Übersteigen nicht festhalten kann. Und da hier der Fensterrahmen zum Festhalten dient ist alles UVV-konform.


    Geschrieben von Lars T. in der "modernen" Ausbildung wird das aber ohnehin schon mal angezweifelt, ob der Sprossenüberstand praktikabel ist.

    Lass es mich anders ausdrücken. Es gibt heute noch Ausbildungen, in denen inkompetete Ausbilderkollegen etwas vom Sprossenüberstand schwafeln, ohne den tatsächlichen Hintergrund dieser Forderung und damit deren "Geltungsbereich" überhaupt zu kennen. Das führt dann zu solchen Mythen...

    Ich würde i.d.R. immer unterhalb eines Fensters anleitern. Der Murks den wir immer machen resultiert doch nur aus den 4-teiligen Steckleitern, die für mich schon lange in den Metallschrott der Geschichtee gehören (Ersatz: Schiebleiter, 2-teilig, ohne Stützstangen und eine MFL; und jetzt kommt mir nicht mit Unterbauen, Auffangbehälter bauen,... und so tollen, unverzichtbaren Dingen der Steckleiter...)

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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     04.02.2013 10:10 Jan 7K., Niederlungwitz
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     04.02.2013 17:42 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     04.02.2013 11:08 Andr7eas7 B.7, Nürtingen
     04.02.2013 11:44 Lars7 T.7, Oerel

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