Geschrieben von Lars T. die Sache mit dem Sprossenüberstand wäre wohl ein kleiner Punkt, in dem man für die Paragraphenreiter gegen die UVV verstoßen hat,
Nein, hat man nicht. Dennd er Sprossenüberstand war und ist nur dort gefordert, wo man sich beim Übersteigen nicht festhalten kann. Und da hier der Fensterrahmen zum Festhalten dient ist alles UVV-konform.
Geschrieben von Lars T. in der "modernen" Ausbildung wird das aber ohnehin schon mal angezweifelt, ob der Sprossenüberstand praktikabel ist.
Lass es mich anders ausdrücken. Es gibt heute noch Ausbildungen, in denen inkompetete Ausbilderkollegen etwas vom Sprossenüberstand schwafeln, ohne den tatsächlichen Hintergrund dieser Forderung und damit deren "Geltungsbereich" überhaupt zu kennen. Das führt dann zu solchen Mythen...
Ich würde i.d.R. immer unterhalb eines Fensters anleitern. Der Murks den wir immer machen resultiert doch nur aus den 4-teiligen Steckleitern, die für mich schon lange in den Metallschrott der Geschichtee gehören (Ersatz: Schiebleiter, 2-teilig, ohne Stützstangen und eine MFL; und jetzt kommt mir nicht mit Unterbauen, Auffangbehälter bauen,... und so tollen, unverzichtbaren Dingen der Steckleiter...)
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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