Moin,
Geschrieben von Thomas R.Für die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand haben ja Kommunalverfassungen und Gerichte hinreichende Grenzen gezogen.
wenn ich es recht verstehe geht es hier wohl nicht mal um die öffentlich-rechtliche Feuerwehr, sondern um den Feuerwehrverein, denn das Dokument da ist ja vom "Vorsitzenden" unterschrieben. Allerdings muss m.E. auch der aufpassen, dass diese Geschäfte von den Gremien des Vereines ausreichend mandatiert wurden, um nicht hinterher persönlich haften zu müssen. Und der Verein tut, im Sinne eines sinnvollen Riskiomanagementes, sicher auch gut daran, Haftungsrisiken aus solcher Betätigung mal mit der eigenen Versicherung abzuklären.
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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