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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAuskunft gegenüber der Polizei6 Beiträge
AutorJoch8en 8S., Sinsheim / Baden753218
Datum07.02.2013 14:08      MSG-Nr: [ 753218 ]1996 x gelesen

Danke für eure Antworten.
Auch den ähnlichen Thread habe ich gelesen. Bin mir aber nicht sicher wie die Antwort auf due Ausgangsfrage lautet. Wir hatten vom Drk zu Jahresbeginn Schulungsabend über die rechtlichen Grundlagen. Da hat es much eben interessiert wie die Rwgelung in der Feuerwehr ist.
Grund ist eigentlich die Absicherung von uns, nicht wegen irgendeiner Aussage due im Einsatz in Sekundenbruchteilen gesagt wurde juristisch belangt werden zu können. Ich denke ein Anwalt hat später Wochen um Jemanden ein fehlverhalten nachzuweisen. Wir ift nur Sekunden um eines zu begehen.
Mkg
Jochen

Aus den Steinen die man in den Weg gelegt bekommt, kann man sich was schönes bauen.

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 07.02.2013 07:17 Joch7en 7S., Sinsheim
 07.02.2013 07:33 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 07.02.2013 08:38 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 07.02.2013 08:01 Joch7en 7L., Schwäbisch Hall
 07.02.2013 09:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.02.2013 14:08 Joch7en 7S., Sinsheim

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