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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auskunft gegenüber der Polizei | 6 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8S., Sinsheim / Baden | 753218 | ||
Datum | 07.02.2013 14:08 MSG-Nr: [ 753218 ] | 1996 x gelesen | ||
Danke für eure Antworten. Auch den ähnlichen Thread habe ich gelesen. Bin mir aber nicht sicher wie die Antwort auf due Ausgangsfrage lautet. Wir hatten vom Drk zu Jahresbeginn Schulungsabend über die rechtlichen Grundlagen. Da hat es much eben interessiert wie die Rwgelung in der Feuerwehr ist. Grund ist eigentlich die Absicherung von uns, nicht wegen irgendeiner Aussage due im Einsatz in Sekundenbruchteilen gesagt wurde juristisch belangt werden zu können. Ich denke ein Anwalt hat später Wochen um Jemanden ein fehlverhalten nachzuweisen. Wir ift nur Sekunden um eines zu begehen. Mkg Jochen Aus den Steinen die man in den Weg gelegt bekommt, kann man sich was schönes bauen. | ||||
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