Moin
Geschrieben von Matthias O.Das ist ja vielleicht auch ein Geschäftsfeld für gewerbliche Anbieter. Genau so einer ist der Verein in diesem Moment. Natürlich macht er sich den Vertrauensvorschuss für "die Feuerwehr" zu Nutze - genauso wie die Tatsache, dass das kein Externer so richtig trennen kann. Finde ich aber nicht verwerflich, so lange nicht irgendwas völlig artfremdes gehandelt wird.
Daneben muss man halt noch ein paar Dinge beachten, wenn der Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Dann ist die Rauchmelder-Dealerei dem "wirtschaftlichen Geschäftsbereich" zuzuordnen, der vom ideellen Bereich getrennt ist. Der darf dann auch kein Verlustgeschäft sein, das von der ideellen Kasse gedeckt würde, darf gewisse Grenzwerte in Sachen Besteuerung nicht überschreiten...
aber darstellbar ist es. Wenn der wirtschaftliche Bereich Gewinn erzielt wird der abgeschöpft und über den ideellen Bereich dem satzungsgemäßen, privilegierten Zweck zugeführt, so dass das Rauchmelder-Dealen eben indirekt den Brandschutz fördert.
Die Haftung für etwaige Fehlberatung, Montagefehler oder Schäden bei der Montage muss bedacht/geregelt/vereinbart werden, sonst könnte da wirklich Ungemach drohen.
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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