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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kritik an Blaulicht und Martinshorn | 110 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 753395 | ||
Datum | 09.02.2013 01:06 MSG-Nr: [ 753395 ] | 67572 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Linus D. Sprich der GF sagt "Blauhorn frei".Ich vermute, dass du das richtige meinst, aber nochmal zur Sicherheit: Der GF kann kein Blauhorn im rechtlichen Sinne freigeben, diese Entscheidung hat schon der Verordnungsgeber für ihn übernommen. Das "Blauhorn frei" heißt also ausformuliert: "Sofern du, Maschinist, meine Ansicht teilst, dass hier die Voraussetzungen des 35 und/oder 38 StVO gegeben sind, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, eilig anzureisen." Ist also in dem Sinne zu verstehen, dass der GF nicht gedenkt, die nach den Voraussetzungen mögliche Nutzung von Sonder- / Wegerechten per dienstlicher Weisung zu untersagen, weil es ihm momentan angezeigt erscheint. Da wäre der suizidale Springer im Übrigen das Paradebeispiel dafür, wann sowas sinnvoll sein kann. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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