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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kritik an Blaulicht und Martinshorn | 110 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 753421 | ||
Datum | 09.02.2013 14:56 MSG-Nr: [ 753421 ] | 67447 x gelesen | ||
Hallo, seltsame Diskussion mal wieder... Bin aber an sich auch schon länger ausgesteigen. Doch zur Sache: Geschrieben von Uwe S.: Was bedeutet das nun in der Realität? Für die Fahrer bedeutet der Unterschied nichts Zunächst mal: So ist es! Und / aber zurück zu seltsamen Diskissionen - Geschrieben von Daniel H.: In der STVO sind unter Sonderrechtsfähigen Organisationen keine Fahrzeuge die Politiker transportieren genannt. Wie kommt es, dass diese Fahrzeuge teilweise mit Blaulicht und Signalhorn durch Deutschland fahren? Ähm, ja. Nur mal so am Rande: Die Fahrer und Begleiter solcher hochgesteller Politiker sind keine besonders verdienten Parteimitglieder aus dem Wahlkreis der- / desjenigen, sondern es dürfte sich wohl in der Regel um (verbeamtete) Personenschützer aus dem Kreis des BKA, der LKA oder von mir aus der Bundes- und Landespolizeien handeln (und der Deutsche Bundestag hat sogar noch eine kleine eigene). Bei den Fahrzeugen handelt es sich weiterhin wohl auch seltenst um die Privatwagen der Betroffenen, auch diese dürften wohl auf Ministerien, Staatskanzleien, Polizeibehörden und dgl. zugelassen sein (und z.T. dürf(t)en sie sogar besondere Kennzeichen führen: 0-1, 0-2, 1-1 usw.). Soweit nur, um diese Bedenken aus dem Weg zu räumen. Gruß Daniel | ||||
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