Hallo,
in NRW sind Dienstgrad und Funktion getrennt. Es gilt gem. Laufbahnverordnung NRW von 2002 in der Fassung von 2007: Es werden befördert zur Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin oder zum Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor, wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr nach FwDV 2, Nummer 4.6, am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat.
Nach den Kommentaren zur LVO NRW von Ralf Fischer müsste der erfolgreiche Absolvent dieses Lehrgangs einen Anspruch auf die Beförderung haben, da die LVO ausser den vorgenannten (Brandoberinspektor/in) keine weiteren Anforderungen stellt (im Gegensatz zu beispielsweise der Beförderung zum Ober- oder Hauptbrandmeister).
Grüße vom Niederrhein
Mario
Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.
"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)
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Geändert von Mario D. [10.02.13 23:49] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |