Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Wartung/Dokumentation | 66 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 753688 |
Datum | 13.02.2013 10:50 MSG-Nr: [ 753688 ] | 21997 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
hallo,
Geschrieben von Markus M.Hatte am Wochenende nach einem Einsatz ein interessantes Gespräch,
ein Kamerad meinte zu mir, den Aufwand den wir bezüglich der Wartung und Reinigung der PA betreiben, gäb es woanders nicht. In der Feuerwehr seines Schwagers z.B. da wäre es so, da hätte jeder AGT seine persönliche Maske, die wird nach dem Einsatz ausgewaschen und getrocknet, einmal im jahr geht sie dann zur Grundreinigung und Prüfung in die AGW.
Das kenn ich noch aus grauer Vorzeit. Ist aber schon lange her. Damals war diese Verfahrensweise noch erlaubt und Stand der Technik.
Das ist aber schon länger nicht mehr der Fall. Die Feuerwehr die noch so arbeitet hat ein grosses Problem :-(
Geschrieben von Markus M.
Ich sage hier jetzt nicht, wo und welche Feuerwehr das ist, aber mich würde mal ganz ehrlich interessieren, ob es solche "Zustände" tatsächlich noch gibt im 21.-Jahrhundert? Kennt jemand solche Umstände?
leider soll es noch solche Feuerwehren geben :-(
Solange nichts passiert scheint da die Welt noch i.O. zu sein. Sobald mal was passiert sieht die Sache ganz anders aus.
Nach dem tödlichen Einsatzunfall wurden die Todesfälle auch jurstisch aufgearbeitet.
Da haben z.B. die Ermittlungsbehörden die Schlauchkartei der Feuerwehr genau angeschaut. Bei einem Atemschutzunfall dürften die Unterlagen über die Prüfung der Atemschutzgeräte auch von grossem Interesse sein. Und wenn man da nicht nachweisen kann daß man nach den aktuellen Vorschriften geprüft hat und es sich herausstellt daß ein Wartungsmangel eine (Teil-) Ursache ist hat der Verantwortliche ein grosses (strafrechtliches) Problem. Stichwort Organisationsverschulden. Da dürfte der Wehrführer dick drinhängen.
Wenn ein Firmenchef aus Geiz Unfallverhütungsvorschriften missachtet und dadurch sein eigenen Gewinn erhöht ist das ja irgendwie "verständlich".
Aber warum bei einer Feuerwehr die Verantwortlichen durch mangelhafte Wartung Risiken für die Feuerwehrangehörigen schaffen ist mir rätselhaft. Da haben die Verantwortlichen doch selbst nichts davon. Die Kosten für die Wartung werden ja durch den Träger gedeckt. Und nicht aus dem Geldbeutel des Wehrführers :-()
Ev. ist da dann Dummheit, Faulheit bzw. mangelndes Fachwissen im Spiel?
...
MkG Jürgen Mayer
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Geändert von Jürgen M. [13.02.13 10:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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