alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Bürgerliches Gesetzbuch
Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerlöscher vom Ersthelfer9 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW753701
Datum13.02.2013 11:37      MSG-Nr: [ 753701 ]3800 x gelesen

Hallo,

Die Rechtslage ist, soweit man deine Sachverhaltsschilderung zu Grunde legt, recht eindeutig. Das BGB kennt die Figur der "Geschäftsführung ohne Auftrag" (GoA), siehe etwa hier bei Wikipedia.

Grob verallgemeinert: Wenn Jemand (auch unabgesprochen) für einen Anderen etwas tut, was im Interesse des Anderen ist, so sind dem "Geschäftsführer" - hier der Schwester - die notwendigen Auslagen zu erstatten. Der Anspruch besteht, und das willst du vermutlich nicht hören, gegen den Eigentümer. Ob dieser sich bei einer Versicherung schadlos halten kann, kann ohne Einblick in die Versicherungsunterlagen nicht gesagt werden. Das ginge hier aber zu weit.

In der Normenkette: § 670 BGB als Anspruchsgrundlage aus dem Auftragsrecht, § 677 als Eingangsnorm in die GoA, § 683 S. 1 als Norm, die für die Rechtsfolge bei der GoA ins Auftragsrecht verweist (zu § 670)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 13.02.2013 11:22 pete7r e7., isselburg
 13.02.2013 11:37 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 13.02.2013 12:36 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 13.02.2013 13:15 Matt7hia7s O7., Waldems
 13.02.2013 19:52 pete7r e7., isselburg
 13.02.2013 14:26 Mark7us 7B., Gummersbach
 13.02.2013 15:43 Mich7ael7 B.7, Freigericht
 13.02.2013 16:19 Niko7 B.7, Bad Emstal
 13.02.2013 23:43 Mich7ael7 B.7, Freigericht

0.137


Feuerlöscher vom Ersthelfer - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt