Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Wartung/Dokumentation | 66 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 753704 |
Datum | 13.02.2013 12:05 MSG-Nr: [ 753704 ] | 21019 x gelesen |
Genau das ist der Punkt,
die Ausatemventile haben eine Verwendungszeit von 4 Jahren.
Wenn ich nun 2013 alle Ventile gleichzeitig wechsel, habe ich in jeder Maske ein Ausatemventil Baujahr 2013, richtig? Richtig.
Wenn ich nun aber 2015 in die Maske112 ein neues Ventil verbauen muss, weil dieses beschädigt ist oder sonst was, dann baue ich dort ein Ersatzteil ein, welches vermutlich Herstellungsjahr 2014 oder 2015 sein wird. Dies wird dorkumentiert! Soweit klar?
Kommt nun die Maske 112 im Jahr 2016 erneut nach einem Einsatz oder Übung, geminsam mit div. anderen Masken zur Reinigung und ich habe keine Zuordnung der Bauteile zu einem Gerät, kann es also sein, dass in die Maske 112 bei der Montage ein Ventil Herstellungsjahr 2013 verbaut wird. Soweit kein Problem, da ja das Ventil bis 2017 verwendet werden kann.
Kommt es aber nun in 2016 oder 2017 mit der Maske 112 zu einem Unfallereignis, warum auch immer und das Gerät wird eingezogen und es kommt zu Untersuchungen......
Wird sich dann nicht der Staatsanwalt bei der Einsicht der Gerätehistorie fragen, warum in der Maske 112 zum Zeitpunkt des Unfalls ein Ausatemventil Baujahr 2013 verbaut war, wenn doch 2015 dokumentiert wurde, dass bei dieser Maske ein neues Ventil eingebaut wurde?
Und genau diese Frage wird er an mich weiterreichen und da möchte ich eine Antwort parat haben.
wenn mir jemand bestätigt, dass sich diese Frage so nicht stellt und die beschriebene Zuordnung oder Dokumentation in dieser Form nicht notwendig ist, dann soll mir das recht sein. Aber das hätte ich dann gern schriftlich.
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