Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Wartung/Dokumentation | 66 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 753724 |
Datum | 13.02.2013 14:28 MSG-Nr: [ 753724 ] | 20764 x gelesen |
Du, mag auch sein, dass ich da was völlig missverstehe oder übertrieben reagiere.
Aber egal auf welches Seminar Du gehst, Feuerwehrschule, Gerätehersteller oder Unfallkasse, alle reden immer von einer "lückenlosen Historie" und Nachweispflicht, dazu gehört auch der Verwendungsnachweis der Geräte, wo wurde das Gerät für was genau benutzt und eingesetzt.
Weil das angeblich im Falle eines Falles genau die Fragen sind, die der Staatsanwalt stellt. Und wenn er die Historie prüft, stolpert er dann doch auch zwangsweise über den Austausch der Ventilscheibe und die nun falsch verbaute Ventilscheibe. Ob er das selber prüft oder ein Sachverständiger sei mal dahingestellt, aber dass das nicht auffällt kann ich mir nicht vorstellen.
Unabhängig davon, ob dann die Ventilscheibe überhaupt Ursache des Unfalls war.
Da bleibt für mich dann aber immernoch die Frage, wenn ich doch das alles so kleinlich festhalten und dokumentieren muss, warum sollte das dann bei Ausatemventilen aufeinmal nicht so sein, oder zumindest großzügiger gehandhabt werden?
Bei den Steuerventilscheiben an den Innenmasken, steht im Gerätewarthandbuch ganz klar geschrieben "müssen funktionieren", hier gibt es also nur eine Sichtkontrolle, ist das Ventil ok, bleibts drin, ist es defekt wirds ausgetauscht, einen vorgeschriebenen Tauschintervall gibts da nicht.
Das sieht allerdings bei den Ausatemventilen eben anders aus. Wenn mir da einer sagt "Markus, die Dokumentation oder zuordnung der Ventilscheiben zu einer Maske ist nicht notwendig" dann lass ich das, nur habe ich denjenigen noch nicht gefunden.
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