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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher vom Ersthelfer | 9 Beiträge | ||
Autor | Niko8 B.8, Bad Emstal / Hessen | 753734 | ||
Datum | 13.02.2013 16:19 MSG-Nr: [ 753734 ] | 2749 x gelesen | ||
Durch das rechtzeige Löschen ist dem Gebäude- bzw. Hausratversicherer ein geringerer Schaden enstanden, als ohne Löschversuch. Im versicherungsdeutsch spricht man von Schadenminderungskosten: "Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)" Die Kosten für das Wiederauffüllen können demzufolge bei der Gebäude- bzw. Hausratversicherung geltend gemacht werden. | ||||
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