Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Wartung/Dokumentation | 66 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 753754 |
Datum | 13.02.2013 19:03 MSG-Nr: [ 753754 ] | 20743 x gelesen |
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Ulrich C.Weil die Hersteller und die vfdb das so beschlossen haben und der GUV das offensichtlich als notwendig sieht.
Die BGR 190 sieht für entsprechend eingeschweisste LA, die bei jeder Reinigung zerlegt werden, Prüfintervalle von 2 Jahren vor.
Wie auch für Masken...
Von daher klarer Fall.... Einschweißen, Aufkleber drauf (hier analog den TÜV Aufbeppern...) und in den Schrank.
Realistsische Lagerzeiten sind davon abgesehen aber eh << 6 Monate...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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