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RubrikEinsatz zurück
ThemaGefahrguteinsatz der besonderen Art6 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt753760
Datum13.02.2013 20:11      MSG-Nr: [ 753760 ]2449 x gelesen

Geschrieben von Thorsten G.Selbst über einem Weinsee auf der Straße dürfte bei entsprechenden Witterung ein ordentlicher See an Ethanoldämpfen wabern
Das Stichwort "See" ist entschwidend: Wie weit kann sich ein m³ Ethanol ausbreiten, wenn er ausläuft? Ein paar Meter. Auf diesen paar Metern wird man ein starkes Verdunsten des Stoffes haben, was zu einer hohen Stoffkonzentration führt.
Verteile ich jetzt die 1000l Ethanol mit 10 m³ auf eine deutlich größere (z.B. zehnmal so große) Fläche, verringert das die örtliche Konzentration erheblich, eben so etwas auf 1/10. ;-)

Hinzu kommt bei der Beurteilung "Gefahrstoff" oder Gefahrstoff selbstverständlich auch noch, ob das Produkt selbst brennbar ist. Ethanol --> ja, wie Zunder. Wein --> nein.

Außerdem wird m.W. Wein nirgends als Gefahrstoff oder Gefahrgut gekennzeichnet. Da wird sich jemand etwas dabei gedacht haben. ;-)

Entsprechend würde ich "Gefahrstoff" schon in Anführungszeichen setzen. Das setzt natürlich nicht das Nachdenken über die Gefahren der Einsatzstelle außer Kraft.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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 13.02.2013 17:12 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 13.02.2013 17:21 ., München
 13.02.2013 17:35 Jure7k D7., Walldorf
 13.02.2013 19:22 Thor7ste7n G7., Bayreuth
 13.02.2013 20:11 ., Thierstein und Magdeburg
 13.02.2013 22:03 ., Frankfurt

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