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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRauchmelder und Versicherung - jetzt doch ein Argument?3 Beiträge
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY753794
Datum14.02.2013 09:32      MSG-Nr: [ 753794 ]939 x gelesen

Ich hab mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen. Er meinte. Wenn etwas nicht drin steht kann es auch nicht gefordert werden. Wenn dann müsste die Versicherung dir einen neuen Vertrag zuschicken und unterschreiben. Auch wenn sich die gesetzlich Auflagen nachträglich geändert haben. Wobei man das pauschal nicht über alles behaupten kann.

Zusätzlich müsste da noch geregelt werden Standort und Wartung incl. Wartungsnachweis.

Die meisten Haushalte haben nicht mal einen Feuerlöscher. In meiner Brandversicherung steht, dass in jedem bewohnten Stockwerk min. ein 5kg ABC Löscher vorhanden sein muss. Ich will gar nicht wissen wie viele diese Auflage schon nicht einhalten.

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 11.02.2013 17:29 Rain7er 7H., Schüttorf
 12.02.2013 22:16 Thom7as 7K., Hermeskeil
 14.02.2013 09:32 Sasc7ha 7H., Zusmarshausen

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