Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Wartung/Dokumentation | 66 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 753799 |
Datum | 14.02.2013 10:08 MSG-Nr: [ 753799 ] | 20345 x gelesen |
Eben wirds interessant.....
Also in dem Gerätewarthandbuch AutoMaXX-AE-AS-ESA welches mir vorliegt, steht auf Seite 9 unter dem Punkt 3.2.1 Pflege:
Reinigung
AutoMaXX im Waschbecken, "Ultraschallbad" oder im Geschirrspüler reinigen
Wie kommt ihr nun darauf, dass man die LA nicht im Ultraschallbad reinigen darf?
Gibts irgendwo ne Vorschrift, die jemanden dazu verpflichtet alle paar Wochen im Internet nach einem aktuallisierten Gerätewarthandbuch zu rechachieren?
Desweiteren geht aus der Tabelle darüber eindeutig hervor, dass die LA halbjährlich einer "Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung" zu unterziehen sind. Da steht nix von Lager oder auf dem Auto verladen, gilt also meines Erachtens nach für alle.
Die Bemerkung X1 ist in meinen Augen schwachsinn, da ich den LA nach jedem Einsatz bzw. Benutzen reinigen und desinfizieren muss. Dazu ist es notwendig den LA zu zerlegen, somit erfolgt eine Sichtprüfung der Membran automatisch, egal ob sie in aggressiven Medien eingesetzt wurde oder nicht. Aber, das ist meine Meinung.
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