1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Jürgen, Hallo Forum,
Geschrieben von Jürgen M.die Frage ist ob die Rechtsprechung diese Art der Kalkulation akzeptiert. Muss sie das? ich glaube nicht.
Es wird wie so oft 2 verschiedene Kalkulationen geben:
1. Vollkosten wie oben, wobei dann auch Gebäude, Aus- und Weiterbildungskosten, etc. dazugehören.
Dies sollte die Gemeinde kennen, um zu wissen was kostet mich meine Feuerwehr wirklich!
Wobei es bei dem Ursprungsbeispiel um eine BF ging. Sicher werden diese Kosten bei einer FF anders aussehen. Personalkosten geringer, vielleicht billigere Fahrzeuge (LF 10/6 statt LF 20/16 (ja ich weis Wunschtraum)).
2. Die variablen oder auch Einsatzkosten, diese entstehen durch die Nutzung des Gerätes in Einsatz. Diese würden nicht anfallen wenn das Gerät still in der Unterkunft steht. Dies sind dann die Kosten die im Bedarfsfall, wenn das Gesetz es erlaubt, weiterverrechnet werden können. Und ja, auch hier ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
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