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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | soziale Absicherung - war: heute 19:25 bei ZDF-WISO: Brandgefährlich - | 49 Beiträge | ||
Autor | Pete8r H8., Schriesheim / BW | 754784 | ||
Datum | 26.02.2013 12:13 MSG-Nr: [ 754784 ] | 6372 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Dann darf die gesetzliche Unfallversicherung eine G-Untersuchung definieren, die jeder FFler bei Eintritt und in der Folge jährlich erneut zu absolvieren hat. Und wenn er sie nicht mehr uneingeschränkt besteht scheidet er umgehend aus dem Dienst aus. Denn nur so kann sich die gesetzliche Unfallversicherung vor unnötigen Belastungen schützen. Und wir wissen beide: Gegen diese Untersuchung wäre die G26.3 Kinderfasching. Das wäre dann vergleichbar mit dem, was der Amtsarzt heute bei BFlern im Rahmen der Übernahme in das Beamtenverhältnis untersucht. Dann würdest du aber auch einige (viele) Berufsfeuerwerleute (theoretsich) arbeitslos machen. Diese müssten dann ja auch mitunter sofort aus dem Dienst ausscheiden müssen. Vielleicht sollte auch gleich noch eine vollumfängliche genetische Untersuchung durchgeführt werden. Mag ja auch sein dass Du monatlich weitere Unsummen für Deine private Zusatzvorsorge zahlst....aber, hast du auch schon mal leistungen in Anspruch nehmen müssen (ich meine jetzt nicht Leistungen für eine Krone beim Zahnarzt sondern so richtig teure, langwierige Dinge) ? Nicht ? Na dann warten wir mal ab wie toll es um deine Zusatzversicherungen bestellt ist wenn dies passieren sollte. Mit etwas Glück einigen sich vielleicht Deine privaten und die gesetzlichen versicherungen und Du bekommtst vielleicht nach einigen Monaten oder Jahren wirklich Geld welches Dir zusteht (wenn Du bis dahin nicht eh finanziell ruiniert wärest). Vor allem stellst sich eben immer die Frage: Hätte ich mir, evt. trotz irgendeiner unendeckten Vorschädigung, jemals den Fuß kompliziert gebrochen wenn ich nicht zu einem Einsatz gegangenen wäre ?! | ||||
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