Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Wann und wie darf man eine Betriebsfeuerwehr gründen (NRW)? | 32 Beiträge |
Autor | Fran8k N8., Duisburg / NRW | 755038 |
Datum | 27.02.2013 22:55 MSG-Nr: [ 755038 ] | 10420 x gelesen |
Infos: | 22.08.12 FSHG 22.08.12 FSHG
|
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Wenn ich mir heute das neue Strategiepapier aus Mecklenburg-Vorpommern durchlese , dürfte es zukünftig keine Seltenheit mehr sein , dass auch Einsatzfahrzeuge von Betriebsfeuerwehren mit SoSi-Anlage im öffentlichen Strassenverkehr zu sehen sein werden.
Denn in Punkt 6 dieses Konzeptes strebt man eine völlig neue Überlegung an :
Betriebsfeuerwehren sollen von Werkfeuerwehren abgegrenzt werden und während ihrer Dienstzeit die gemeindliche Tagesalarmbereitschaft übernehmen , während die örtliche FF die Alarmbereitschaft in den Nachtstunden übernimmt.
Könnte man das auch so sehen , dass hier private Feuerwehren geschaffen werden ???
Also scheint man in Meck-Pomm ja wohl sehr frohe über jede neue BETRIEBSfeuerwehr zu sein.
Bin mal auf die weitere Entwicklung gespannt ...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 21.08.2012 09:11 |
|
., Dinslaken |
| 21.08.2012 10:02 |
|
., Bad Hersfeld | |