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Thema | Planlose Bergung. | 32 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 755225 | ||
Datum | 01.03.2013 23:36 MSG-Nr: [ 755225 ] | 5840 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus G. Also rechtlich nimmst du es immer sehr genau oder?? Ja. Wir sind Teil der öffentlichen Verwaltung. Und ich kenne Fälle, wo jemand sonst ganz schön auf die Nase gefallen ist z.B. in Sachen Einsatzkosten (weil bei uns kostet z.B. nachbarschaftliche Löschhilfe Geld). Geschrieben von Markus G. Wenn ich als Feuerwehr will, bin ich "immer" zuständig. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die einzigen die das von sich behaupten können sind die, die übers Polizeigesetz arbeiten. Wir sind zwar oft zuständig, aber eben nicht immer und nicht immer wenn wir wollen. Und ganz ehrlich? Warum soll ich mir Arbeit aufhalsen, für die ich nicht zuständig bin. Denn die Regel 2 im Verwaltungshandeln lautet "Wenn ich nicht will, dass ich was tu', dann leit ich's einem andern zu". Sprich: Warum soll ich bei Kälte im oder am Wasser rumdoktorn, wenn das auch ein anderer machen kann. Heimfahren, die FM können wieder zur Arbeit oder heim ins warme Bett. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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