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Thema | Planlose Bergung. | 32 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 755304 | ||
Datum | 02.03.2013 17:54 MSG-Nr: [ 755304 ] | 5281 x gelesen | ||
Geschrieben von Benjamin B. Das Eingreifen der Feuerwehr bedeutet nicht, dass sie das Fahrzeug aus dem Bach ziehen muss.Wenn dieser "Bach" aber dummerweise eine solche Breite erreicht, schiffbar ist und wenn mich nicht alles täuscht dort auch noch eine Bundeswasserstraße ist, würde ich die Zuständigkeitsprüfungen nicht auf "Feuerwehr" und "normale Polizei" beschränken. Dann darf die WaPo mitspielen, und bei einem Auto, was 20m entfernt 3m tief im "Bach" liegt, wird sie das auch (und hat ja auch). Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich. Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so. (Dieter Nuhr) | ||||
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