Hallo,
hier mal was aktuelles aus Bayern zum Thema:
Artikel Südwest Presse
Geschrieben von SWPSeine Sorge, es sei nicht gestattet, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fuhrwerke mit grünen Nummernschildern (weil steuerbegünstigt) für Aktivitäten der Vereine und Kirchen einzusetzen, sei nicht begründet, schreibt Beate Merk. Zum grundsätzlich bestehenden Zulassungsrecht, Kraftfahrzeugsteuerrecht und Fahrerlaubnisrecht gibt es Ausnahmeregelungen. Diese gelten für Zugmaschinen auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen, für Altpapiersammlungen, die nicht gewerbsmäßig durchgeführt werden und für Landschafts-Säuberungsaktionen, für Feuerwehreinsätze oder Feuerwehrübungen und für die An- und Abfahrten zu Einsätzen.
Zu welchem Ergebnis ist denn die Arbeit gekommen?
Grüße
Daniel
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