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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Vom Truppmann zum Truppführer in BW | 14 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n K8., Forst / Baden Württemberg | 756738 | ||
Datum | 15.03.2013 20:12 MSG-Nr: [ 756738 ] | 5900 x gelesen | ||
Abend. in der Verwaltungsvorschrift (VwV) welche 2011 für die Feuerwehrausbildung der Feuerwehren in BW überarbeitet wurde steht: Anlage 1 zur VwV Lehrgang 13 - Voraussetzung: Lehrgang Truppmannausbildung Teil 2, Lehrgang Atemschutzgeräteträger und Lehrgang Sprechfunker. (Sprechfunker kann nachgeholt werden wenn es organisatorisch nicht anders geht und der Atemschutz kann durch arbeitsmedizinischen Gründen in Ausnahmefällen wegfallen) Merke aber Truppmann Teil 2 ist Voraussetzung ! Nur geht es hier weiter: Verwaltungsvorschift Feuerwehrausbildung Unter 2.4.2 steht geschrieben - Zitat: Die Truppmannausbildung Teil 2 umfasst eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Einsatz- und Ausbildungsdienst von mindestens 40 Stunden pro Jahr. Innerhalb des Zweijahreszeitraumes soll das Feuerwehr-Leistungsabzeichen in Bronze erworben werden. Zeiten im Einsatzdienst und die Vorbereitung zum Ablegen eines FeuerwehrLeistungsabzeichens können insgesamt mit bis zu zehn Stunden pro Jahr angerechnet werden. - Zitat Ende Merke: Es soll absolviert werden. Soll bedeutet in der Juristensprache aber nicht muss ! (Laut Google) Muss dir halt einen guten Grund einfallen lassen wenn du nicht willst. Aber ganz ehrlich, bei ein wenig Feuerwehrinteresse und nicht gerade zwei linken, Händen, Füßen und Gehirnhälften ist das Leistungsabzeichen in Bronze locker zu machen. Ich hoffe ich konnte helfen und korrigiert mich wenn es falsch ist. | ||||
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